Beihilfen und wichtige Informationen
Betroffene sollten beim zuständigen Finanzamt um erhöhte Familienbeihilfe ansuchen und ein entsprechendes Formular einreichen. Die Untersuchung erfolgt durch das Bundessozialamt. Für die Einreichung ist nur die Diagnose erforderlich. Das Vorlegen ärztlicher Befunde ist nicht notwendig.
Bitte beachten: Die hier angeführten wichtigen Informationen beziehen sich nur auf den Raum Wien. Selbstverständlich gibt es auch in den Bundesländern diese Art von beschriebener Unterstützung.
Behindertenpass und Einstufung der Behinderung beim Bundessozialamt einreichen
Landesstelle Wien
Babenbergerstr. 5
1010 Wien
Tel: 01/05 99 88
Pflegegeld:
MA 40 Pflegegeld
Thomas-Klestil-Platz 8, 1030 Wien
Tel.: +43(1)4000-8040
Fax: +43(1)4000-99-40 729
Stellen eines Antrags für die Benützung des Freizeitfahrtendienstes
Fonds Soziales Wien Fahrtendienstbüro
Guglgasse 7-9
1030 Wien
Tel: 01/05 05 - FSW