Wien

Beihilfen und wichtige Informationen


Betroffene sollten beim zuständigen Finanzamt um erhöhte Familienbeihilfe ansuchen und ein entsprechendes Formular einreichen. Die Untersuchung erfolgt durch das Bundessozialamt. Für die Einreichung ist nur die Diagnose erforderlich. Das Vorlegen ärztlicher Befunde ist nicht notwendig.

Bitte beachten: Die hier angeführten wichtigen Informationen beziehen sich nur auf den Raum Wien. Selbstverständlich gibt es auch in den Bundesländern diese Art von beschriebener Unterstützung.


Behindertenpass und Einstufung der Behinderung beim Bundessozialamt einreichen


Landesstelle Wien
Babenbergerstr. 5
1010 Wien
Tel: 01/05 99 88


Pflegegeld:

MA 40 Pflegegeld

Thomas-Klestil-Platz 8, 1030 Wien

Tel.: +43(1)4000-8040

Fax: +43(1)4000-99-40 729

 


Stellen eines Antrags für die Benützung des Freizeitfahrtendienstes
Fonds Soziales Wien Fahrtendienstbüro


Guglgasse 7-9
1030 Wien
Tel: 01/05 05 - FSW